Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 17.06.2016 - 6 U 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Haftung des Geschäftsführers einer auf Grund Verschmelzung nicht mehr existierenden GmbH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Geschäftsführers einer auf Grund Verschmelzung nicht mehr existierenden GmbH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Geschäftsführers einer auf Grund Verschmelzung nicht mehr existierenden GmbH
- rechtsportal.de
BGB § 826
Haftung des Geschäftsführers einer auf Grund Verschmelzung nicht mehr existierenden GmbH
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung des Geschäftsführers einer auf Grund Verschmelzung nicht mehr existierenden GmbH
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 27.12.2015 - 3 O 3073/14
- OLG Oldenburg, 17.06.2016 - 6 U 22/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04
"TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.2016 - 6 U 22/16
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sollen die Gläubiger sich an die Gesellschaft halten und gegebenenfalls deren Innenhaftungsanspruch gegen den Gesellschafter auf sich übertragen oder pfänden und sich überweisen lassen und dann geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 3/04 - "Trihotel", juris Rn. 36).Es hat dabei aber nicht berücksichtigt, dass es sich eben nur um Grundsätze handelt, bei deren Formulierung der Bundesgerichtshof ausdrücklich erklärt hat, ob in besonders gelagerten Ausnahmefällen ein Direktanspruch der Gläubiger in Betracht komme, bedürfe "aus Anlass der Entwicklung der Grundstruktur des neuen Modells" keiner Erörterung (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 3/04 - "Trihotel", juris Rn. 33).
Derartige besonders gelagerte Ausnahmefälle sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung durchaus denkbar, und zwar nicht nur für den in der "Trihotel"-Entscheidung beispielhaft ("etwa") genannten Fall, "wenn das Restvermögen der Gesellschaft gezielt zum Zwecke der Schädigung eines einzigen verbliebenen Gesellschaftsgläubigers 'beiseite geschafft'" werde ( BGH, Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 3/04 -, juris Rn. 33).
- BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07
Sanitary
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.2016 - 6 U 22/16
Auch in dem später entschiedenen Fall "Sanitary" hat der Bundesgerichtshof betont, dass das Verhältnis des Innenhaftungsanspruchs "zu etwaigen Außenhaftungsansprüchen der Gläubiger in besonders gelagerten Ausnahmefällen" auch in diesem Fall keiner abschließenden Klärung bedürfe (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2009 - II ZR 292/07 -, juris Rn. 39). - BGH, 13.12.2007 - IX ZR 116/06
Haftung wegen Existenzvernichtung - Zahlung von Verzugszinsen
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.2016 - 6 U 22/16
Gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB bedurfte es hier keiner der anwaltlichen Zahlungsaufforderung vorangehenden Mahnung, weil aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Verzugseintritt gerechtfertigt war, da der Beklagte den Schadensersatzanspruch der Klägerin durch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verursacht hat (vgl. BGH, NJW-RR 2008, S. 918 [BGH 13.12.2007 - IX ZR 116/06] [919 Rn. 13]).